So wird gewählt

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Am 15. September haben Sie insgesamt vier Stimmen. Wir bitten Sie natürlich nochmals eindringlich, sie alle der Bayernpartei zu geben. Damit Sie auch genau wissen, was die einzelnen Stimmabgaben bedeuten und wie Sie am effektivsten wählen, haben wir hier noch einmal die relevanten Bestimmungen des Wahlrechts für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich haben Sie vier Stimmen für vier Wahlzettel, Sie können und müssen also auf jedem genau ein Kreuz machen.
Zur Illustration wurden Stimmzettel des Stimmkreises 102, Wahlkreis Oberbayern verwendet. Die Stimmzettel sehen in jedem Stimmkreis etwas unterschiedlich aus. In manchen Bezirken sind sie deutlich kleiner, weil weniger Kandidaten zur Verfügung stehen und/oder weniger Parteien antreten. Das Wahlsystem und die Prinzipien der Stimmabgabe sind aber überall dieselben.

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Kleiner Wahlzettel (Erststimme)
Auf dem kleinen Wahlzettel wählen Sie den Stimmkreiskandidaten. Hier kann jede Partei nur einen Bewerber aufstellen. Machen Sie das Kreuz also im Feld unter der Überschrift “Bayernpartei BP” (je nach Bezirk rangieren wir als Wahlvorschlag Nr. 8 bis 10).
Im Gegensatz zu fast allen anderen Nicht-Landtags-Parteien stellen wir ausnahmslos in jedem Stimmkreis Direktkandidaten sowohl zum Landtag als auch zum Bezirkstag. Sie können uns also in ganz Bayern mit allen vier Stimmen wählen.

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Großer Wahlzettel (Zweitstimme)
Auf dem großen Wahlzettel können Sie aus allen Kandidaten ihres Regierungsbezirks wählen. Wiederum finden Sie die Bayernpartei als Liste 8 bis 10. Darunter stehen alle Kandidaten mit Ausnahme des Direktkandidaten, da Sie diesen nur mit der Erststimmen wählen können. Die BP hat die maximal mögliche Kandidatenzahl in jedem Bezirk aufgestellt, je nach dessen Größe finden Sie auf dem großen Wahlzettel also 15 bis 59 Bewerber.
Bitte geben Sie einem (nur einem!) von diesen Ihre Stimme. Sie können hierbei z.B. nach persönlicher Bekanntschaft gehen oder einen Kandidaten aus Ihrem oder einem nahe gelegenen Landkreis wählen. Egal, welchen BP-Kandidaten Sie wählen, die Stimme kommt immer der Partei zugute. Erst bei der Verteilung der Mandate werden dann die Bewerber zuerst berücksichtigt, die am meisten persönliche Stimmen erhalten haben.

Beide Stimmen zählen!

Eine Besonderheit des bayerischen Wahlsystems ist, dass Erst- und Zweitstimme für die Verteilung der Mandate zusammengezählt werden. Die Erststimmen für die Direktkandidaten werden also – unabhängig davon, ob der Kandidat die Mehrheit in seinem Stimmkreis erreicht hat – zu den Zweitstimmen der Listenkandidaten dazugezählt.
Wenn Sie die Bayernpartei also nur mit einer der beiden Stimmen wählen, dann haben Sie uns in Wirklichkeit nur eine “halbe” Stimme gegeben – und das ist ja sicher nicht in Ihrem Interesse.

Weiße und blaue Zettel

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Sie bekommen die beiden Stimmzettel einmal in weiß/grau und einmal in blau. Die weißen Stimmzettel sind für die Landtagswahl, die blauen für die Bezirkstagswahl.
Insgesamt haben Sie also die erwähnten vier Stimmzettel:
  • kleiner weißer Stimmzettel: Erststimme Landtag
  • großer weißer Stimmzettel: Zweitstimme Landtag
  • kleiner blauer Stimmzettel: Erststimme Bezirkstag
  • großer blauer Stimmzettel: Zweitstimme Bezirkstag
(Dazu kommt noch der gelbe Stimmzettel für die zeitgleich stattfindenden Volksabstimmungen, diese haben aber nichts mit der Wahl zu tun.)

Bezirkstagswahl
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Wofür sind nun die Bezirkstage da? Die Bezirkstage kümmern sich um einige Angelegenheiten, die über Landkreisebene hinausgehen, aber nicht auf gesamtstaatlicher Ebene entschieden werden müssen. Unter der Regie der Bezirkstage befinden sich z.B. einige Kliniken sowie Teile der Brauchtumspflege.
Die blauen Stimmzettel für die Bezirkstagswahl sind genau gleich gestaltet wie die bei der Landtagswahl. Das liegt daran, dass auch das Wahlsystem dasselbe ist. Größter Unterschied ist, dass es keine Fünfprozenthürde gibt.

Fazit
Machen Sie auf jedem der vier Stimmzettel Ihr Kreuz in der Spalte der Bayernpartei. Danke!